AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

  1. Geltungsbereich

1.1          Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der WOODWAY GmbH, Steinackerstr. 20, D-79576 Weil am Rhein (nachfolgend: „WOODWAY“), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (nachfolgend: „Besteller“), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die-se AGB gelten auch für Bestellungen über unseren Onlineshop unter [www.woodway.de]. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit WOODWAY ihnen schriftlich zugestimmt hat.

1.2          Alle zwischen Ihnen und WOODWAY im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und unserer Annahmeerklärung.

  1. Angebot und Vertragsschluss

2.1          Allgemeine Angebote, wie bspw. auf der Homepage, von WOODWAY sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit hingewiesen wurde.

2.2          Gegenüber den Angaben von WOODWAY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten oder Produktbezeichnungen) sowie dessen Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) behält sich WOODWAY Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verschlechtert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind.

2.3          Eine Bestellung auf Grund eines allgemeinen Angebots gilt als verbindliches Vertragsangebot des Bestellers. Dies gilt gleichermaßen auch für Bestellungen über unseren Online-shop (etwa durch Bestellungen über den Warenkorb und das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“). Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; Ihr gegebenenfalls nach § 3 bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. WOODWAY kann das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang ganz oder teilweise annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. in Textform durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

2.4          Der Besteller kann Produkte von WOODWAY per E-Mail, per Post, per Fax oder Telefon bei WOODWAY bestellen. Durch diese Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in seiner Bestellung genannten Produkte ab. Bei Bestellung per E-Mail erhält der Besteller unverzüglich eine elektronische Bestätigung über den Eingang der Bestellung per E-Mail. WOODWAY weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Bestellbestätigung keine Annahme der Bestellung darstellt. Verträge kommen vielmehr erst durch eine separate Auftragsbestätigung oder dadurch, dass WOODWAY das Produkt an die vom Besteller bezeichnete Lieferadresse versendet, zustande.

  1. Widerrufsrecht

3.1          Liegen in der Person des Bestellers die gesetzlichen Voraussetzungen einer Verbrauchereigenschaft nach § 13 BGB vor, steht dem Besteller ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.

3.2          Für den Fall der Ausübung des gesetzlichen Widerrufs-rechts, hat der Besteller die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. In Bezug auf das Widerrufs-recht (insbesondere auch in Bezug auf die Kosten der Rücksendung) gelten die Regelungen, die im Einzelnen in der Widerrufsbelehrung, abrufbar unter https://www.woodway.de/terms-conditions/, wiedergegeben sind.

Ergänzend wird WOODWAY dem Besteller nach Zugang der Widerrufserklärung die Unterstützung bei der Organisation der Rückversendung anbieten (dies ist kein Angebot zur Abholung nach § 357 Abs. 5 BGB und keine Bereitschaft zur Kostentragung nach § 357 Abs. 6 S. 2 BGB). Das Risiko und die Kosten der Rücksendung (Verpackung, Transport) trägt auch in diesem Fall der Besteller.

  1. Warenverfügbarkeit und Lieferung

4.1          Für alle Produkte gilt die im Angebot angegebene und in der Auftragsbestätigung aufgeführte Lieferfrist.

4.2          Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller mitgeteilte Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert.

4.3          WOODWAY ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und
  • dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen und die Teillieferung daher zumutbar ist.
  1. Gefahrübergang

                Ist der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so trägt WOODWAY unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko.

  1. Preise und Versandkosten

6.1          Die Preise in den Angeboten, bzw. im Fall des Bestellvorgangs über unseren Onlineshop die dort angegebenen Preise, sind die in Euro angegebenen Bruttopreise (inklusive Umsatz-steuer), zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand.

6.2          Die mit der Bestellung zusammenhängenden Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. Im Falle der Bestellung über unseren Online-shop werden die Versandkosten auf der Produktseite, im Warenkorbsystem oder auf der Bestellseite mitgeteilt.

6.3          Bei grenzüberschreitenden Lieferungen außerhalb Deutschlands können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die WOODWAY nicht zu vertreten hat und die vom Besteller zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute und einfuhrrechtliche Abgaben und Steuern. Solche Kosten der Geldübermittlung können auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein anderes Land erfolgt, der Besteller die Zahlung aber von einem anderen Land aus vornimmt.

6.4          Der Besteller kann alternativ mitteilen, dass er die bestellte Ware selber oder durch ein von ihm beauftragtes Transportunternehmen ab-holt. Erfolgt seitens des Bestellers eine entsprechende Mitteilung, ist er an diese gebunden. Der Abholtermin ist im Vorfeld mit WOODWAY abzustimmen.

  1. Zahlungen

7.1          Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsschluss fällig. Der Besteller kann via Banküberweisung wahlweise per Vorauskasse oder auf Rechnung zahlen. WOODWAY behält sich bei negativer Bonitätsauskunft die Lieferung gegen Vorauskasse vor. WOODWAY wird den Besteller hierüber unverzüglich informieren. Zudem stehen dem Besteller bei Kauf über den Webshop (www.woodwayshop.de) die dort zusätzlich verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

7.2          Bei Bestellern mit Wohnsitz im Ausland ist ausschließlich eine Zahlung per Vorauskasse möglich.

  1. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1          WOODWAY behält sich das Eigentum an den von WOODWAY gelieferten Waren vor, bis der Besteller die vollständige Zahlung des Kaufpreises erbracht hat. Der Besteller ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verkaufen, zu entsorgen oder zu belasten, bevor das Eigentum an diesen Produkten vollständig auf ihn übergegangen ist.

8.2          Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von WOODWAY aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Besteller ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von WOODWAY auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.

8.3          Der Besteller darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.

  1. Gewährleistung und Haftung

9.1          Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so haftet WOODWAY für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

9.2          WOODWAY haftet gegenüber dem Besteller in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In sonstigen Fällen haftet WOODWAY – soweit in Ziff. 9.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein-haltung Sie als Besteller regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 9.3 ausgeschlossen.

9.3          Soweit gegeben, bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

  1. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

                WOODWAY behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.

  1. Schlussbestimmungen

11.1       Der Besteller kann diese AGB jederzeit auf www.woodway.de einsehen. Zu-dem können die AGB als Dokument im PDF-Dateiformat unter http://www.woodway.de/agb.html heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt wer-den.

11.2       Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG). Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern und soweit es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmun-gen handelt.

11.3       Hat der private Endverbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. WOODWAY hat jedoch das Recht, den Besteller auch an dessen Sitz zu verklagen.

11.4       Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist WOODWAY weder verpflichtet noch bereit.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der WOODWAY GmbH (nachfolgend: „WOODWAY“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Besteller“). Diese AGB gelten auch für Bestellungen über unseren Onlineshop unter [www.woodway.de].

1.2          WOODWAY verkauft Medizingeräte aus-schließlich an die in Ziff. 1.1 Genannten. Sportgeräte verkauft WOODWAY auch an Verbraucher (§ 13 BGB), für die separate Geschäftsbedingungen gelten.

1.3          Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als WOODWAY ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1          Alle schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Angebote von WOODWAY, die an namentliche Adressaten gerichtet sind, sind für 30 Tage ab Angebotsdatum bindend. Wird die Annahme durch den Besteller erst nach Ablauf dieser Frist erklärt, gilt dies als neues Angebot des Bestellers und ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von WOODWAY zustande.

2.2          Allgemeine Angebote wie bspw. auf der Homepage von WOODWAY sind hingegen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit hingewiesen wurde. Eine Bestellung auf Grund eines allgemeinen Angebots gilt als verbindliches Vertragsangebot des Bestellers. Dies gilt gleichermaßen auch für Bestellungen über unseren Onlineshop (etwa durch Bestellungen über den Warenkorb). WOODWAY kann ein solches Vertragsangebot innerhalb von zwei Werktagen nach seinem Zugang ganz oder teilweise annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. in Textform durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Übermittlung der Auftragsbestätigung durch WOODWAY zu-stande. Die reine Bestellbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar.   

2.3          Gegenüber den Angaben von WOODWAY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten oder Produktbezeichnungen) sowie dessen Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) behält sich WOODWAY Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind.

  1. Preise und Zahlung

3.1          Wenn nicht anders vereinbart gelten die Preise ab Lager von WOODWAY in Weil am Rhein (EXW, Incoterms® 2010). Die Verpackung ist nicht im Preis enthalten.

3.2          Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von WOODWAY zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von WOODWAY (jeweils abzüglich eines verein-barten prozentualen oder festen Rabatts).

3.3          Bei Lieferungen in Länder der Europäischen Union ist der Besteller verpflichtet, WOODWAY spätestens bei Bestellung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.

3.4          Die Vergütung ist ohne jeden Abzug innerhalb von fünfzehn Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme fällig und per Überweisung zu leisten, sofern nicht – bspw. bei schwacher Bonität des Kunden – Vorkasse vereinbart wird. Für Lieferungen ins Ausland ist immer Vorkasse zu leisten, sofern nicht anderweitig vereinbart. WOODWAY behält sich vor, die Bonität des Bestellers laufend zu prüfen, bspw. durch Einholung von Auskünften aus Kreditauskunftei-en. Der Besteller kommt ohne weiteres 15 Kalendertage nach Lieferung und Rechnungsstellung in Verzug.

3.5          Ist der Besteller mit einer Rechnung in Verzug, sind sämtliche Rechnungen für bis dahin er-brachte Leistungen durch WOODWAY sofort fällig. WOODWAY ist in diesem Fall berechtigt, für künftige Leistungen Vorleistung oder Sicherheit zu verlangen. § 321 BGB bleibt im Übrigen unberührt.

3.6          Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zu-lässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder nicht mit der Forderung von WOODWAY im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

  1. Rückverfolgung der Produkte

Für jedes Gerät, das für medizinische Zwecke verwendet wird, ist der Besteller verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Kunden und den Standort der Geräte zu führen, seinen Käufern dieselben Pflichten aufzuerlegen und sicherzustellen, dass die Kunden im Falle eines Produktrückrufes oder einer anderweitigen Korrekturmaßnahme schnellstmöglich kontaktiert werden können.

  1. Lieferung und Verzug

5.1          Die Lieferung erfolgt ab Lager von WOODWAY (EXW, Incoterms® 2020), wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).

5.2          Die von WOODWAY angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, in der schriftlichen Auftragsbestätigung werden ausdrücklich verbindliche Fristen genannt. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeit-punkt, in dem die Kaufsache das Lager von WOODWAY verlässt oder zu dem WOODWAY dem Besteller Versandbereitschaft angezeigt hat.

5.3          Die Einhaltung von Lieferfristen durch WOODWAY setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit WOODWAY die Verzögerung zu vertreten hat.

5.4          Zu Teillieferungen ist WOODWAY nur berechtigt, wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungs-zwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.

5.5          Gerät WOODWAY mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird WOODWAY eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von WOODWAY auf Schadensersatz nach Maß-gabe der Ziff. 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

5.6          Bei Lieferungen, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Bestellers später als zu den vereinbarten Lieferterminen vorgenommen werden sollen, hat die Zahlung so zu erfolgen, als ob die Lieferung fristgerecht durchgeführt worden wäre.

5.7          WOODWAY haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung, für Lieferverzögerungen und/oder Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Pandemien) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von not-wendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die WOODWAY nicht zu vertreten hat. WOODWAY wird den Besteller von solchen Ereignissen unverzüglich benachrichtigen. So-fern solche Ereignisse WOODWAY die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren o-der unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist WOODWAY zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber WOODWAY vom Vertrag zurücktreten.

  1. Gefahrübergang und Abnahme

6.1          Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Lager von WOODWAY verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder WOODWAY noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat.

6.2          Ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet, so muss diese unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise innerhalb einer Woche nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch WOODWAY erfolgen.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1          Von WOODWAY gelieferte Waren verbleiben in dem Eigentum von WOODWAY bis zur voll-ständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen von WOODWAY aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller, insbesondere bis dieser den Saldoausgleich herbei-geführt hat (Kontokorrentvorbehalt).

7.2          Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eigene Kosten sorgfältig zu verwahren, instand zu halten und zu reparieren und gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Der Besteller ist verpflichtet, WOODWAY einen Schaden am Vorbehaltseigentum unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen ist WOODWAY die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Besteller tritt WOODWAY im Voraus sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird von WOODWAY hiermit angenommen. Hat der Besteller den Liefergegenstand nicht ausreichend versichert, so ist WOODWAY berechtigt aber nicht verpflichtet, den Liefergegen-stand auf Kosten des Bestellers zu versichern.

7.3          Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum muss der Besteller auf das Eigentum von WOODWAY hinweisen und hat WOODWAY unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

7.4          Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Eigentumsübergang auf den Endkunden, Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an WOODWAY ab. Die Abtretung wird von WOODWAY angenommen. WOODWAY ermächtigt den Besteller widerruflich, die an WOODWAY abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält, insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, kann WOODWAY von ihm verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, dem jeweiligen Schuldner die Abtretung offenlegt  und WOODWAY die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben er-teilt und Unterlagen übergibt.

7.5          Bei vertragswidrigen Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WOODWAY nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch WOODWAY liegt ein Rücktritt vom Vertrag. WOODWAY ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

7.6          Übersteigt der realisierbare Wert der WOODWAY nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten dessen An-sprüche um mehr als 10 %, ist WOODWAY hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt WOODWAY.

7.7          Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, kann sich WOODWAY andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und beim Schutz dieser Rechte mitzuwirken.

  1. Softwarebenutzung

8.1          Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Ware einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen; die Nutzung auf einem anderen System bedarf der Zustimmung von WOODWAY. WOODWAY kann diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund zurückhalten und außerdem an die Zahlung einer angemessenen Gebühr binden. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

8.2          Die Software von Medizingeräten darf aus regulatorischen Gründen ausschließlich auf dem Gerät genutzt werden, das mit der Soft-ware ausgeliefert wurde.

8.3          Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von WOODWAY zu verändern. WOODWAY ist nicht verpflichtet, dem Besteller den Quellcode zu übergeben.

8.4          Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei WOODWAY. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

  1. Schadensersatz

9.1          Für eine von WOODWAY zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht, haftet WOODWAY nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet WOODWAY nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

9.2          Soweit WOODWAY kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet WOODWAY nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.

9.3          Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haftet WOODWAY nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

9.4          Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen WOODWAY aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

9.5          Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff 9.1 – 9.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

  1. Gewährleistung

10.1       Erweisen sich Lieferungen oder Leistungen von WOODWAY als mangelhaft, so ist WOODWAY verpflichtet, die Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Auf-wendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt WOODWAY; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

10.2       WOODWAY ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

10.3       Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritts-recht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Daneben kann der Besteller Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 9 verlangen. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.

10.4       Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich von Ziff. 9.5 – 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

10.5       Die gesonderten Garantiebedingungen von WOODWAY bleiben hiervon unberührt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Garantiebedingungen gehen die Garantiebedingungen vor.

  1. Auskünfte und technische Beratung

Die Auskünfte und Empfehlungen von WOODWAY erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, WOODWAY hat sich ausdrücklich und schriftlich zur Erteilung von Auskünften und Empfehlungen verpflichtet. Ob ein Produkt auch für die speziellen Anwendungsfälle des Bestellers geeignet ist, hat der Besteller selbst zu unter-suchen. Auskünfte und Informationen von WOODWAY stellen keine Beschaffenheitszusage für dessen Produkte dar.

  1. Exportkontrolle

12.1       WOODWAY verkauft seine Produkte nicht in Länder, für die die EU oder die USA ein Embargo erlassen haben. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Besteller in einem solchen Embargoland wohnt bzw. seinen Sitz hat oder eine Weiterlieferung in ein solches Land beabsichtigt, ist WOODWAY zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

12.2       Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte von WOODWAY weit übergehend in den USA hergestellt werden und dadurch insbesondere den Exportrestriktionen der USA unterliegen. Im Falle eines Wiederverkaufs wird der Besteller sicherstellen, dass neben europäischen auch diese Beschränkungen eingehalten werden, und diese Pflicht auch seinem Käufer auferlegen.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1       Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Weil am Rhein vereinbart. WOODWAY ist darüber hinaus berechtigt, ihre Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.